In Haus und Kleingarten dürfen ohne Sachkundenachweis nur Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die den Aufdruck tragen „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“. Über die Eignung für nichtberufliche Anwender entscheidet das BVL bei der Zulassung. Kriterien sind unter anderem die Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung und die Dosiereinrichtung. (Quelle:BVL)

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