Jeder, der beruflich a) Pflanzenschutzmittel anwendet, b)Pflanzenschutzmittel verkauft, c) nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder d) über den Pflanzenschutz berät muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.

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