Wiederverkäufer: Als Wiederverkäufer benötigen Sie die umfassende Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (umgangssprachlich auch „Giftprüfung“/„Giftschein“ genannt).
Anwender: Sie benötigen den Befähigungsschein „Umgang mit Phosphorwasserstoff im Erdreich zur Wühlmausbekämpfung gem. TRGS 512“.
Schädlingsbekämpfer (Dienstleister): Sie benötigen den Befähigungsschein „Umgang mit Phosphorwasserstoff im Erdreich zur Wühlmausbekämpfung gem. TRGS 512“.
Wie/Wo kann ich den Detia Wühlmaus-Killer beziehen?
erstellt am: 23.01.2018