Wiederverkäufer: Als Wiederverkäufer benötigen Sie die umfassende Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (umgangssprachlich auch „Giftprüfung“/„Giftschein“ genannt).
Anwender: Sie benötigen den Befähigungsschein „Umgang mit Phosphorwasserstoff im Erdreich zur Wühlmausbekämpfung gem. TRGS 512“.
Schädlingsbekämpfer (Dienstleister): Sie benötigen den Befähigungsschein „Umgang mit Phosphorwasserstoff im Erdreich zur Wühlmausbekämpfung gem. TRGS 512“.

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