Feldmäuse

Feldmäuse treten nicht jedes Jahr in gleicher Populationsstärke auf den Feldern auf. Massenvermehrungen der Schadnager sind alle 3 bis 4 Jahre zu beobachten. Dies kann für Landwirte zu einem teuren Problem werden.


Arvalin®

Arvalin® (Giftweizen) ist ein speziell präparierter Weizen zur Bekämpfung von Feldmäusen im Ackerbau, Gemüse- und Obstkulturen, Wiesen, Weiden, Zierpflanzenbau, Nadel- und Laubholz

Anwendungsgebiete:
Gegen Feldmaus in/auf: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Obstkulturen, Wiesen und Weiden, Zierpflanzenkulturen, Forstkulturen, Weinreben

Dosierung -Anzahl der Anwendungen:
Der Fraßköder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden; es darf kein Köder an der Oberfläche zurückbleiben.

Im Freiland:
2 kg/ha je Behandlung, max. 3 Behandlungen pro Jahr und Kultur (eine Aufteilung der Behandlungen in jeweils 3 einzelne Teilbehandlungen mit 0,66kg/ha ist möglich)

Legeflinte: 
5 Stück pro Loch.
Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen (NT802-1)

Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges (NT803-1)

Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters (NT820-1) und der Birkenmaus (NT820-3) zwischen 1. März und 31. Oktober.

Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Okrober (NT820-2)

Köderstation:
50 g/Köderstation
Die Anwendungen NT802-1, NT803-1 und NT820-1 entfallen für die Köderstationen. 
Das bedeutet im Einzelnen:

Eine Anwendung in Natura 2000 Gebieten ist erlaubt (Wegfall NT802-1)

Eine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges ist erlaubt (Wegfall NT803-1)

Eine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters ist ganzjährig erlaubt (Wegfall NT820-1)

Des Weiteren gelten die Anwendungsbestimmungen NT820-2 (Haselmaus) und NT820-3 (Birkenmaus) analog zur Anwendung mit Legeflinte:
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten zwischen 1. März und 31. Oktober

Wirkungsweise:
Die Wirkung setzt nach Aufnahme des Weizen im Magen- und Darmtrakt ein und die Mäuse verenden nach kurzer Zeit.

Hinweis:
SB-Verbot

Wirkstoff: 25 g/kg Zinkphosphid
BVL-Zul.-Nr.*: 007851-00
Artikel-Nr.:
905300 – 1 kg Eimer
905302 – 5 kg Eimer
905304 – 25 kg Sack

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Achtung


*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
**Pflanzenschutzmittel stets sicher verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.